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Gehalt/Lohn
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Gehalt wird der Entgeltanspruch eines Angestellten bezeichnet, während der Entgeltanspruch von Arbeitern Lohn genannt wird.

Gab es früher aufgrund dieses Unterschieds Ungleichbehandlungen, so sind diese mittlerweile vom Gesetzgeber als überholt erkannt und beseitigt worden. Z.B. wurde das "Lohnfortzahlungsgesetz" durch das "Entgeltfortzahlungsgesetz" ersetzt.

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