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Gemäß § 18 VersAusglG iVm § 18 SGB 4 ist die maßgebliche Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
Im Jahr 2011 liegen die Grenzen bei 25,55 Euro Monatsrente und 3066 Euro Kapitalwert. Das folgt aus der Berechnung für das Jahr 2011 mit einem (vorläufigen) Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 von 30.268,- Euro:
30.268/420 = 72,06;
73 * 420 = 30660,- Bezugsgröße
30660/12=2555,- monatliche Bezugsgröße
2555/100 = 25,55 entsprechen 1 % der monatlichen Bezugsgröße
2555*1,2 = 3066 entsprechen 120 % der monatlichen Bezugsgröße
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