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Güterstandsschaukel
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Von Güterstandsschaukel spricht man, wenn Ehegatten zunächst im Güterstand des Zugewinn leben, dann Gütertrennung vereinbaren und einen Ausgleich vornehmen um nach dem Ausgleich erneut Zugewinn für die Zukunft zu vereinbaren. Folge der Güterstandsschaukel ist eine Vermögensumschichtung, die keine Schenkung ist und daher steuerlich nicht als solche zu behandeln ist. Auch auf den Erbteil von Kindern hat die Güterstandsschaukel Auswirkungen.

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