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3. Abschnitt - Stille Gesellschaft
(gesetz.hgb.buch-2.abschnitt-3)
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 3. Abschnitt - Stille Gesellschaft
 § 230 HGB [Vermögenseinlage]
 § 231 HGB [Gewinnverteilung]
 § 232 HGB [Gewinnverteilung]
 § 233 HGB [Einsichtsrecht]

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