slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Homo sapiens
(recht.geschichte)
    

Als homo sapiens (lat. Weiser Mensch) wird die Art sapiens der Gattung Homo in der Familie der Menschenaffen (Hominidae) bezeichnet die sich vor ca. 100.000 Jahren paralell zu den damals existierenden Arten (Neandertaler, homo erectus, homo floresiensis etc.) enwickelte und diese aufgrund ihrer schnelleren Entwicklung (siehe kognitive Revolution) letztendlich verdrängte.

Der homo sapiens ist damit bis heute die letzte überlebende Art der Gattung Homo.

Genetische Untersuchungen zeigen, dass im Erbgut des Homo sapiens Anteile der anderen Arten enthalten sind (z.B. 4 % des Neandertalers).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kognitive Revolution * Neandertaler (Homo neanderthalensis) 230.000 bis 30.000 v.Chr. Werbung: