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illoyale Vermögensminderung
(recht.)
    

Von einer illoyalen Vermögensminderung spricht man, wenn ein Ehegatte gemäß § 1375 BGB im gesetzlichen Güterstand unentgeltliche Zuwendungen gemacht die keiner sittlichen Pflicht entsprachen, Vermögen verschwendet hat oder Vermögen vermindert hat um den anderen Ehegatten zu benachteiligen.

Illoyale Vermögensminderungen werden beim Zugewinnausgleich gemäß § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzugerechnet.

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