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Interessengemeinschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Interessengemeinschaft wird eine als Innengesellschaft geführte BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Interessengemeinschaft ist häufig eine Gewinngemeinschaft verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck Gewinne und Verluste zusammenzurechnen und zu verteilen. Sie dient oft als Vorstufe zur Fusion.

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