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Investitur
(recht.geschichte.lehen)
    

Mit Investitur wird die Einführung in ein Besitzrecht oder ein Lehen bezeichnet. Siehe auch unter Investiturstreit.

Auf diesen Artikel verweisen: Zepterlehen/Fahnenlehen * Ehrschatz/laudemium * Simonie * investiture * Investiturstreit/Laieninvestitur

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