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Investitur
(recht.geschichte.lehen)
    

Mit Investitur wird die Einführung in ein Besitzrecht oder ein Lehen bezeichnet. Siehe auch unter Investiturstreit.

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Auf diesen Artikel verweisen: investiture * Investiturstreit/Laieninvestitur * Ehrschatz/laudemium * Zepterlehen/Fahnenlehen * Simonie Werbung: