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Kalif/Kalifat
(recht.geschichte)
    

Mit Kalif (= arab. Nachfolger) wird im islamischen Recht der Nachfolger Mohammeds als geistliches und weltliches Oberhaupt des ursprünglich von Mohammed gegründeten islamischen- arabisch Staates (= Kalifat) bezeichnet, dessen Sitz seit 786 Bagdad war. Ab dem 10. Jahrhundert gab es Gegenkalifate und schließlich verlor der Kalif von Bagdad Mitte des 10. Jahrhunderts seine Stellung als weltliches Oberhaupt, die aber 1517 im osmanischen Reich (= Türkei) bis 1922 fortgeführt wurde.

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