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kalte Progression
(recht.allgemein.politik)
    

Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der stetigen Geldentwertung in höhere Lohnsteuerklassen aufsteigt ohne dass seine Kaufkraft gestiegen ist.

Beispiel: A verdient im Jahr 24.000,- brutto. Entsprechend der Grundtabelle muss er dafür 16% Einkommensteuer zahlen. Aufgrund der Inflation zahlt sein Arbeitgeber ab Jan 2011 ein Prozent mehr Lohn, damit A keinen Kaufkraftverlust erleidet. Sein Jahresbrutto liegt nun bei 24.240,- darauf muss er laut Grundtabelle 16,9 % Einkommensteuer zahlen. D.h. trotz unveräderter Kaufkraft ist die Steuerlast des A aufgrund der kalten Progression gestiegen.

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