slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KapovAZ)/Arbeit auf Abruf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Von KapovAZ oder Arbeit auf Abruf spricht man, wenn ein Arbeitnehmer keine festen Arbeitszeiten hat, sondern vom Arbeitgeber bei Bedarf abgerufen wird. Dabei muss aber eine bestimmte wöchentliche Dauer festgelegt werden, die auch entlohnt werden muss.

Die Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitszeit, flexible Werbung: