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Kapitalgesellschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Kapitalgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, bei der die Identität der Gesellschaft unabhängig von den Gesellschaftern ist und die Mitgliedschaft allein auf der Kapitaleinlage beruht. Kennzeichen der Kapitalgesellschaft sind: Keine persönliche Haftung der Gesellschafter, keine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter, leichte Veräußerbarkeit des Anteils.

Kapitalgesellschaften sind rechtsfähig. Das Gesetz kennt folgende Formen:

Auf diesen Artikel verweisen: Inferentenhaftung * Gesellschaft * Fusion * Societas Europae/S.E. * Schachtelbeteiligung/Schachtelprivileg * Aufsichtsrat * gezeichnetes Kapital * Fremdorganschaft/Drittorganschaft und Selbstorganschaft * Egalisierungsgebot * Treuepflicht Gesellschafter * Dachgesellschaft/Holdinggesellschaft * Einmanngesellschaft * Gewinnvortrag * Personengesellschaft * Firma/Firmengrundsätze * Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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