slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Karolinger
(recht.geschichte.8 und recht.geschichte.9 und recht.geschichte.10)
    

Mit Karolinger werden alle fränkischen Könige sei Karl Martell bis Ludwig IV bezeichnet. Die Karolinger folgten auf die Merowinger.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: