slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kerbholz
(recht.geschichte)
    

Mit Kerbholz wurde früher ein Holzstab bezeichnet der in der Mitte geteilt und über beide Hälften gekerbt wurde. Beide Parteien eines Vertrag erhielten je eine Hälfte des Holzes. Im weiteren liess sich auf diesem Stab z.B. die Erfüllung des Vertrages vermerken. Durch Aneinanderlegen beider Hälften konnte dann später die ordnungsgemäße Erfüllung bewiesen werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: