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Koalitionsfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte und recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Koalitionsfreiheit wird das in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Recht bezeichnet, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden zu dürfen. Zur Koalitionsfreiheit gehören notwendigerweise auch die Freiheit zur Betätigung der Koalitionen, d.h. z.B. die Tarifautonomie und deren Voraussetzungen wie z.B. die Arbeitskampffreiheit.

Auf diesen Artikel verweisen: Spartentarifvertrag * yellow dog contract

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