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Landstände
(recht.geschichte)
    

Mit Landständen werden die Domkapitel, die Vasallen des Landesherren (adlige Grundherren) und die Landstädte eines Gebiets bezeichnet.

Siehe auch unter Landtag.

Auf diesen Artikel verweisen: Reichstag in Worms, 1231 * Landtag

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