logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Lastschrift
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Lastschrift wird die aufgrund einer Einzugsermächtigung des Berechtigten vorgenommene Einziehung eines Betrages vom Konto des Berechtigten bezeichnet. Für weiteres siehe unter Lastschriftverfahren.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung