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Als "Leihmutter" bezeichnet man umgangssprachlich bei einer extrakorporalen Befruchtung die Frau die das befruchtete Ei einer anderen Frau eingesetzt bekommt und die das Kind dann austrägt. Im Rechtssinne ist die sog. "Leihmutter" die Mutter des Kindes. Die Frau von der das Ei stammt hat keinerlei rechtliche Beziehung zu dem Kind.
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