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Leistungszeit
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Leistungzeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Schuldner zur Leistung berechtigt ist, und ab dem der Gläubiger die Leistung fordern darf. Ist nichts anderes vereinbart, so ist gemäß § 271 BGB die Leistung sofort fällig.

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