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Londoner Akte
(recht.geschichte.20)
    

Mit Londoner Akte wird eine Vereinbarung der sog. Neunmächtekonferenz (Belgien, BRD, Großbritannien, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, USA) bezeichnet. In dieser Vereinbarung wurde die Beteiligung West-Deutschlands am Brüsseler Vertrag, die Einrichtung einer Rüstungskontrolle, der deutsche Verzicht auf atomare, biologische und chemische Waffen, ferngelenkte Geschosse, strategische Bomber und Kriegsschifte über 3000 Tonnen und die Möglichkeit Deutschlands zum Beitritt in die Nato festgelegt.

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