logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (1)
Mahl/Mahlstatt
(recht.geschichte.ger)
    

Mit Mahl wurde im germanischen Recht die Gerichtsverhandlung bzw. ein Vertrag bezeichnet. Entsprechend ist Mahlstatt die Bezeichnung für eine Gerichtsstätte, die damals immer im Freien lag.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung