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Mensur
(recht.straf.bt)
    

Mit Mensur wird ein Zweikampf zwischen zwei Studenten einer Verbindung bezeichnet. Während einer Mensur beigebrachte Körperverletzungen sind nach keine Körperverletzung, da § 228 StGB eingreift.

Voraussetzung ist allerdings dass es sich nicht um Ehrenhändel handelt, Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und die Mensur nicht mit tödlichen Waffen ausgeführt wird.

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