logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Mitgläubiger
(recht.zivil.materiell.schuld.at.mehrheiten)
    

Mitgläubiger ist eine andere Bezeichnung für Gläubigergemeinschaft.

Auf diesen Artikel verweisen: Gesamtgläubiger * Teilgläubiger/Teilgläubigerschaft * Gesamthandsgläubigerschaft * Bruchteilsgemeinschaft

Hinweis auf Werbung