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Monogamie
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Griech.. Mit Monogamie wird das Prinzip der Einehe, wie es in Deutschland gilt, bezeichnet. In monogamen Systemen ist zur gleichen Zeit nur die Verbindung mit einem Ehepartner erlaubt. Die zeitliche Staffelung von Ehen mit verschiedenen Partnern ist durch Scheidung allerdings möglich.

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