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Munt
(recht.geschichte.ger)
    

Mit Munt wurde im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz und Vertretungsverhältnis bezeichnet, wie es z.B. zwischen dem Hausherrn seiner Frau, seinen Kinder und dem freien Gesinde bestand. Das unfreie Gesinde stand unter dem weitergehenden Gewere.

Auf diesen Artikel verweisen: Gewere

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