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Nachschusspflicht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Die Nachusspflicht ist eine Pflicht über die Stammeinlage hinaus Einlagen an eine Gesellschaft leisten zu müssen.

Bei der GmbH kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass die Gesellschafterversammlung einen Nachschuss beschliessen kann (§ 26 GmbHG).

Bei der Genossenschaft kann es im Rahmen der Insolvenz zu einer Nachschusspflicht kommen (§ 105 Abs. 2 GenG).

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