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Naturalobligation/unvollkommene Verbindlichkeit
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Naturalobligation oder unvollkommene Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten bezeichnet, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht mit einer Klage durchgesetzt werden können. Z.B. Spielschulden.

Werden sie freiwillige erfüllt ist eine Rückforderung mit der Begründung es hätte kein Anspruch bestanden nicht möglich.

Auf diesen Artikel verweisen: nudum pactum * vollwirksamer Anspruch * Spielschulden sind Ehrenschulden

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