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ne ultra alterum tantum
(recht.allgemein.latein und recht.geschichte.rom.grundsatz)
    

Ne ultra alterum tantum (lat.) bedeutet soviel wie, nicht über Doppelte hinaus. Damit wird z.B. das im römischen Recht geltende Verbot bezeichnet, Zinsen zu nehmen, die insgesamt über den verzinsten Betrag hinaus gehen.

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