organschaftliche Vertretung
(recht.zivil.materiell.at)| |
Im Gegensatz zur gesetzlichen Stellvertretung gilt die organschaftliche
Vertretung (z.B. beim
eingetragenen Verein durch den Vorstand)
als Handeln der juristischen Person selbst (Palandt, § 26, Rn. 1).
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Auf diesen Artikel verweisen:
eingetragener Verein (e.V.)
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