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organschaftliche Vertretung
(recht.zivil.materiell.at)
     Im Gegensatz zur gesetzlichen Stellvertretung gilt die organschaftliche Vertretung (z.B. beim eingetragenen Verein durch den Vorstand) als Handeln der juristischen Person selbst (Palandt, § 26, Rn. 1).

Auf diesen Artikel verweisen: eingetragener Verein (e.V.)

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