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Parabolantenne
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.miet)
    

Ob der Vermieter die Installation einer Parablolantenne zum Empfang ausländischer Sender dulden muss, ist in einer fallbezogenen Abwägung zwischen dem Grundrecht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten und dem Grundrecht des Vermieters aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, auf Eigentum zu entscheiden.

In einem Fall in dem der Mieter bereits fünf Programm in seiner Muttersprache über das vorhandene Breitbandkabel empfangen konnte sah der BGH ein Überwiegen des Vermieterinteresses (BGH v. 2.3.2005, Az. VIII ZR 118/04).

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