slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Pfandleiher
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von Pfandleiher spricht man bei jemanden der gewerbsmäßig Gelddarlehen gegen ein Faustpfand gibt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: