slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
possessio civilis
(recht.geschichte.rom)
    

Mit possessio civilis wird im römischen Zivilrecht die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, insbesondere als Voraussetzung für die usucapio (Ersitzung) bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: