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Praktikum echtes/unechtes
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Inhalt
             1. echtes/unechtes

Mit Praktikum bezeichnet man eine betriebliche Tätigkeit und Ausbildung im Rahmen einer Gesamtausbildung die keine systematische Berufsausbildung ist. Das Praktikum dient dem Erwerb von beruflichen Kenntnissen.

Es besteht gemäß §§ 19, 10 BBiG ein Vergütungsanspruch der Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Praktikums sein soll.

1. echtes/unechtes

Von einem unechten Praktikum spricht man zum einen bei freiwilligen Praktika und zum anderen auch, wenn es sich eigentlich um eine Erwerbstätigkeit handelt.

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