logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Provision
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Provision wird die Entlohnung des Handelsvertreters für seine Tätigkeit bezeichnet. Je nach Ausgestaltung der Provisionsbedingungen spricht man von Abschlussprovision, Inkassoprovision und Delkredereprovision.

Auf diesen Artikel verweisen: kick-back/Kick-Back-Rechtsprechung * Delkredere/Delkredereprovision * Abschlussprovision * Nettopolice * Fixum

Hinweis auf Werbung