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Räumung
(recht.allgemein und recht.zivil.materiell.schuld.bt.miete)
(engl. ejectment )
    

Mit Räumung wird im Recht die Herausgabe eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung bezeichnet. Die Räumung kann mittels Räumungsklage und anschließender Zwangsräumung durchgesetzt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ehewohnung * ejectment Werbung: