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Raub/Raubüberfall
(recht.straf.bt.249)
    

Raub ist die Wegnahme einer fremden Sache unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gefahren für Leib oder Leben des Opfers. Raub ist gemäß § 249 StGB ein Verbrechen.

Prüfungsaufbau

  1. Tatbestandsmäßigkeit
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Auf diesen Artikel verweisen: § 249 StGB Raub * Finalnexus * Räuberischer Diebstahl

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