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Rechtsgutsverletzung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Eine Rechtsgutsverletzung im Sinne des Schadensersatzrechts liegt vor, wenn eines der absoluten Rechte des § 823 Abs. 1 BGB verletzt wurde.

Auf diesen Artikel verweisen: injury * tort * damnum absque injuria

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