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Rechtsscheinhaftung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Rechtsscheinhaftung wird im Zivilrecht die Haftung für einen zurechenbar veranlassten Rechtsschein bezeichnet.

  1. Rechtsschein
  2. zurechenbar gesetzt
  3. guter Glaube, dessen der sich auf den Rechtsschein beruft

Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsschein * Handelsregister

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