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Regelungsvorbehalt
(recht.)
    

Mit Regelungsvorbehalt bezeichnet man u.a. eine Einschränkung in einem Grundrecht, die es dem Parlament oder der Regierung erlaubt die Grundrechtsausübung durch Normen auszugestalten.

Beispiel: Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG erlaubt eine Regelung der Berufsausübung.

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