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Mit Regelungsvorbehalt bezeichnet man u.a. eine Einschränkung in einem Grundrecht, die es dem Parlament oder der Regierung erlaubt die Grundrechtsausübung durch Normen auszugestalten.
Beispiel: Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG erlaubt eine Regelung der Berufsausübung.
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