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Reichsabschied
(recht.geschichte.14 und recht.geschichte.15 und recht.geschichte.16 und recht.geschichte.17)
    

Mit Reichsabschied wurde die Zusammenfassung der vom Kaiser genehmigten Beschlüsse eines Reichstages bezeichnet. Die Reichsabschiede wurden dann 1663 von den Reichsschlüssen abgelöst.

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