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Schuldrecht
(recht.zivil.materiell.schuld)
    

Der Teil des Privatrechts, der sich mit der Frage der Schuldverhältnisse beschäftigt. Man unterscheidet dabei einen allgemeinen Teil des Schuldrechts in dem die Fragen geregelt sind, die alle Schuldverhältnisse betreffen, und einen besonderen Teil in dem einzelne Schuldverhältnisse geregelt sind.

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Auf diesen Artikel verweisen: Unmöglichkeit * Treu und Glauben * Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) * Unvermögen Werbung: