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Siegel
(recht.straf.bt.136)
    

Im Sinne von § 136 StGB bei Siegelbruch

Siegel ist eine Kennzeichung mit Beglaubigungscharakter durch eine Behörde oder einen Amtsträger.

Auf diesen Artikel verweisen: Petschaft * Pfandsiegel <-- Kuckuck --> * Siegelbruch

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