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Stellvertretung, Vertretungsmacht
(recht.zivil.materiell.at.stellvertretung)
    

Mit Vertretungsmacht wird die Befugnis eines Vertreters zur wirksamen Vertretung bezeichnet. Die Vertretungsmacht ergibt sich entweder aus dem Gesetz (z.B. Schlüsselgewalt oder gesetzliche Vertretung des Kindes) oder aus vertraglicher Erteilung (= Vollmacht).

Ist eine Vertretungsmacht nicht gegeben, sind für die Frage einer wirksamen Vertretung noch die Anscheinsvollmacht und die Duldungsvollmacht zu berücksichtigen.

Auf diesen Artikel verweisen: Stellvertretung, Voraussetzungen

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