lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Artikel
Diskussion (0)
1. 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
(
gesetz
.
stgb
.
bt
.
abschnitt-15
)
<<
>>
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202b StGB Abfangen von Daten
§ 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 202d StGB Datenhehlerei
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse
§ 205 StGB Strafantrag
§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
Werbung:
Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise
Werbung: