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Strafschadensersatz
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.schaden)
(engl. punitive damages )
    

Mit Strafschadensersatz wird ein Schadensersatz bezeichnet, der so hoch bemessen ist, dass er nicht nur zur Wiedergutmachung des verursachten Schadens dient, sondern darüber hinaus für den Schädiger strafende Wirkung hat.

Beispiel: Der K fährt mit überhöhter Geschwindigkeit durch einen verkehrsberuhigten Bereich, dadurch kommt es zu einem Unfall mit dem Fahrradfahrer P, der verletzt wird dessen Fahrrad dabei zerstört wird. Für Heilungskosten und die Anschaffung eines neuen Fahrrades entstehen dem P Kosten von 3.000,- Euro. Um ihm die Verwerflichkeit seines Tuns zu vergegenwärtigen verurteilt das Zivilgericht den K zur Zahlung von 20.000,- Euro an P.

Dem deutschen Zivilrecht ist der Strafschadensersatz fremd.

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