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Sympathiestreik/Solidaritätsstreik
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Von einem Sympathie- oder Solidaritätsstreik spricht man bei einem Streik, den Arbeitnehmer nicht für eigene Forderungen durchführen, sondern für die Forderungen von Dritten.

Beispiel: Die Metallarbeiter im Tarifgebiet Hessen haben einen Tarifvertrag, der noch ein halbes Jahr lang läuft daher gibt es keine Tarifverhandlungen. Als die Metallarbeiter im Tarifgebiet Bayern, deren Vertrag neu verhandelt wird, nach Scheitern der Verhandlungen die Arbeit niederlegen, werden die Metallarbeiter in Hessen aufgerufen auch die Arbeit niederzulegen. Da die Tarifverträge für die in Bayern gestreikt wird für Hessen nicht gelten, handelt es sich um einen Aufruf zu Sympathie- oder Solidaritätsstreiks.

Sympathie- oder Solidaritätsstreiks fallen nicht unter den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG und gelten damit als verbotene Streiks.

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