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Unterhaltstitel
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Als Unterhaltstitel wird ein Vollstreckungstitel bezeichnet, der sich auf Unterhalt bezieht.

Rückständiger Unterhalt unterliegt auch dann bzw. gerade dann der Verwirkung wenn er titutliert ist. Für das Zeitmoment geht von einem Zeitraum von mindestens einem und maximal drei Jahren bzw. 18 Monaten aus. Für das Umstandsmoment ist entscheidend, dass kein nachvollziehbarer Grund für die fehlende Geltendmachung vorliegt (Vgl. Olg Brandenburg vom 4.9.2003 NJOZ 2004, 4498; OLG Hamm vom 8.9.2006 NJW-RR 2007, 726).

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