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Unterlassungsklage, VwGO
(recht.)
    

Die Unterlassungsklage ist im Verwaltungsprozess eine Unterart der Leistungsklage.

Für das Vorgehen gegen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt siehe unter vorbeugende Unterlassungsklage.

Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsprozess/Verwaltungsprozessrecht

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