Gemäß der Legaldefinition in § 474 BGB liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.
Auf diesen Artikel verweisen: Distanzgeschäft * Gewährleistungsauschluss/Haftungsausschluss * Kauf/Kaufvertrag * Gefahrübergang