logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Verbrauchsgüterkauf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Gemäß der Legaldefinition in § 474 BGB liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.

Auf diesen Artikel verweisen: Distanzgeschäft * Gewährleistungsauschluss/Haftungsausschluss * Kauf/Kaufvertrag * Gefahrübergang

Hinweis auf Werbung