Vergehen sind gemäß § 12 StGB Straftaten bei denen die Mindeststrafe auf weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe oder auf Geldstrafe lautet. Für Details siehe unter Verbrechen.
Auf diesen Artikel verweisen: misdemeanor * Amtsanmaßung * Ausspähen von Daten * Qualifikation/Privilegierung * Datenveränderung * Rechtsbeugung * Misshandlung von Schutzbefohlenen * Hehlerei * Störung von Telekommunikationsanlagen * § 153 StPO * Inzucht/Inzest/Blutschande * Strafrecht, Allgemeiner Teil * Steuerhinterziehung * Vergiftung * Korrektionalgericht * Bagatellsachen/Bagatelldelikte * Volksverhetzung * Delikte, Einteilung * Dichotomie des Strafrechts * Beleidigung * Legalitätsprinzip im Strafrecht, Ausnahmen